Neue Abrechnungsmodalitäten bei Straßensanierungen

25. Januar 2024

Neue Abrechnungsmodalitäten bei Straßensanierungen

Lange und intensive Gespräche der Fraktionen von CDU und SPD führten in der Ratssitzung am 22. Januar 2024 mit den Stimmen der Koalitionspartner zum Beschluss von neuen Abrechnungsmodalitäten bei Straßensanierungen.

CDU und SPD haben es sich nicht leicht gemacht, um in der Wedemark einen neuen Weg zur Abrechnung von Straßensanierungen einzuschlagen. Die wichtigsten Punkte des Beschlussvorschlages:

  1. Das anliegende Straßenbau- und Sicherheitskonzept wird durch den Rat der Gemeinde Wedemark beschlossen.

Die Verwaltung hat am Beispiel von Musterstraßen die Kosten berechnet, die bei den anstehenden Sanierungen anfallen würden. Das Ergebnis: Pro Jahr müssen ca 1.1 Millionen € ausgegeben werden. Diese Summe wurde bislang über die Ausbaubeiträge der Anlieger eingenommen. In Zukunft sollen die Einnahmen aus der Grundsteuer die Kosten decken. Der Hebesatz wird sich erst nach der Steuerreform 2025 errechnen lassen.

  1. Der Rat beschließt über den Zeitpunkt der Umsetzung des Konzeptes, sobald die dafür notwendigen Stellen in der Verwaltung besetzt werden konnten und eine aktualisierte Prioritätenliste für Straßenbaumaßnahmen nach einer entsprechenden Anhörung der Ortsräte vorliegt.

Auch in der Verwaltung unserer Gemeinde fehlen Fachleute, und zwar auch die, die die Sanierungsvorhaben bearbeiten können. Deshalb müssen zwei vakante Stellen erst besetzt werden, bevor über die Erhöhung der Grundsteuer und damit die Umsetzung des Sanierungsprogramms entschieden werden kann. Außerdem sollen die Ortsräte Prioritätenlisten für ihre Orte erstellen. Das Ziel: Beides soll bis Ende 2024 erfolgt sein.

  1. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen hinsichtlich Punkt 2 einzuleiten.

Die Verwaltung schreibt die vakanten Stellen weiträumig aus, so dass qualifiziertes Personal gewonnen wird. Außerdem erstellt sie für die Ortsräte als Beratungsgrundlage für die Prioritätenliste eine Zusammenstellung, in der die sanierungsbedürftigen Straßen aufgelistet sind.

Markus Schmieta, CDU-Fraktionsvorsitzender, bringt es auf den Punkt: „Alle, nutzen Straßen, Fuß- und Radwege, daher sollen auch alle zahlen“. Bislang zahlten nur die direkten Anlieger, in Zukunft zahlen alle über die Grundsteuer. Mit dem Grundsatzbeschluss wurde eine gute Grundlage für die weitere Entwicklung eines Straßenbau- und Sicherheitskonzeptes geschaffen.

Markus Schmieta

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