Windkraftnutzung im Bereich der Wietze

2. Juli 2024

Windkraftnutzung im Bereich der Wietze

Mammutsitzung im Gasthaus Goltermann, es tagen die Ausschüsse „Klima, Gebäude, Umweltschutz“ und „Planen, Bauen, Wirtschaftsförderung (federführend) zusammen mit den Ortsräten II, Elze/Meitze und III Berkhof, Bennemühlen, Oegenbostel. Ungefähr 70 Bürger und Bürgerinnen sind dabei, um die Diskussion der Kommunalpolitiker zur Beschlussvorlage 088/2024, Flächennutzungsplanänderung in Bezug auf Windkraftnutzung, zu verfolgen.

Die Verwaltung stellt die Beschlussvorlage vor und schon während der internen Diskussion der Kommunalpolitiker zeichnet sich eine breite Zustimmung zu dem Entwurf der Planung ab: Verschiedene Anregungen aus der ersten Sitzung zu diesem Thema im Winter sind bereits in die neue Planung eingeflossen. An der Wietze ist aktuell beidseitig ein 250 m breiter Schutzstreifen vorgesehen, in dem eine Bebauung ausgeschlossen wird. Außerdem sind die Abstände zum Naturschutzgebiet Hellern und zur Autobahn vergrößert worden.

Wie fast immer, öffnet die Vorsitzende des Ausschusses „Planen, Bauen und Wirtschaftsförderung“ Susanne Brakelmann (CDU) die Sitzung, damit die Interessierten Fragen stellen oder Stellungnahmen abgeben können. Es gibt Kritik am Standort: Vogelarten würden bedroht, es würde ein großes, zusammenhängendes, der Erholung dienendes Waldgebiet zerstört, die Böden würden verdichtet und versiegelt, der Verkehr nehme zu, ganz allgemein wurde auch Ablehnung der Anlagentechnik und der Windkraft im allgemeinen formuliert.

Nach eingehender Diskussion stellt die Vorsitzende die Beschlussvorlage zur Abstimmung, das Ergebnis: Die Vorlage wird mit den Stimmen der CDU und der SPD beschlossen.

Die Gruppe „Grün und Drei“ bringt einen Änderungsantrag ein: Der Wietzeschutzstreifen soll auf 350 m ausgedehnt werden, um an dieser Stelle einem Biotopverbund mehr Raum zur Verfügung zu stellen. Keiner der anderen Kommunalpolitiker mochte diesem Antrag ad hoc folgen. Auf Bitten der Antragsteller erfolgt aber zeitnah eine Beratung hierzu und das Ergebnis wird in das Beteiligungsverfahren einfließen, so wird dem Antrag doch noch Rechnung getragen.

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