Wahlbenachrichtigungen
Die auffallend gelben Karten mit der Wahlbenachrichtigung wurden verschickt. Sie haben keine bekommen? Dann melden Sie sich schnellstens bei Ihrer Gemeindeverwaltung und lassen Sie prüfen, ob Sie im Wählerverzeichnis aufgeführt sind! Sind Sie dort nicht namentlich genannt, dann können Sie nicht wählen – es wäre schade, wenn Sie Ihre Stimme nicht abgeben könnten. Freie, unabhängige und geheime Wahlen erlauben Mitbestimmung eines jeden einzelnen. Das Volk, der Souverän, wir entscheiden über die Zusammensetzung des Bundestages und beeinflussen so die Zukunft Deutschlands.
Jeder Wähler, jede Wählerin hat zwei Stimmen: Eine zur Wahl eines Kandidaten des Wahlkreises und eine zweite zur Wahl einer Partei. Nach der Wahlrechtsreform der Ampelkoalition vom 17. März 2023, die die Anzahl der Parlamentarier auf 630 begrenzt, ist diese Neuerung zu beachten: Es kommen nur so viele direkt gewählte Kandidaten in den Bundestag, bis die Gesamtzahl der Abgeordneten einer Partei ihrem Zweitstimmenanteil entspricht. Sind darüber hinaus Kandidaten gewählt worden, so ziehen diejenigen in den Bundestag ein, die die meisten Stimmen bekommen haben.
Können Sie das verstehen? Es gelingt nicht unbedingt sofort, aber vielleicht hilft dieser Link weiter: https://www.bundeswahlleiterin.de/bundeswahlleiter.html.