Im Hochsommer vor 75 Jahren schufen die 30 Mitglieder des Verfassungskonventes in nur knapp 14 Tagen auf der Insel Herrenchiemsee die rechtliche Grundlage für die Bundesrepublik Deutschland. Dabei gelang ihnen unter Berücksichtigung der Schwächen insbesondere der Weimarer Reichsverfassung die bis heute beste Verfassung Deutschlands.
Mit dem Grundgesetz wurden bereits 1949 die wichtigsten Entwicklungen der folgenden Jahrzehnte beinahe vorausgesehen: Es wurden die Voraussetzungen für die Wiedervereinigung Deutschlands geschaffen. Gleichzeitig wies das Grundgesetz bereits damals auf Europa hin, was seinerzeit als visionär gelten musste.
Heute ist das Grundgesetz aktueller denn je: Mit der zentral verankerten, freiheitlich-demokratischen Grundordnung verbrieft es uns unsere Grundrechte. Wichtige demokratische Prinzipien wie z.B. die Gewaltenteilung sind festgeschrieben. Das Grundgesetz zeichnet sich dabei durch ein besonders ausgewogenes Verhältnis der Aufteilung staatlicher Macht aus. Damit sichert es den Erhalt der Demokratie. Zugleich gibt das Grundgesetz den rechtlichen Rahmen für Sanktionen zur Verteidigung unseres demokratischen Rechtsstaates vor.
Dabei müssen sich in unserem Rechtssystem letztendlich alle Gesetze, Verordnungen aber auch alle Einzelfallentscheidungen der Öffentlichen Verwaltung am Grundgesetz messen lassen. Damit schützt das Grundgesetz das Recht eines jeden von uns! Überall in Deutschland! Jeden Tag, zu jeder Zeit!